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Welche Förderungen gibt es für Schulveranstaltungen wie Landschul- oder Sportwochen?
Gibt es finanzielle Unterstützung beim Schulstart?
Gibt es Förderungen bei der Nachmittagsbetreuung oder für Nachhilfe?

Unter folgendem Link sind Fördertipps für Schüler/innen zusammen gefasst.

Förderungsvoraussetzungen:

Anspruchsberechtigt sind Eltern/Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen im Bundesland Salzburg, wobei eine nach Familiengröße unterschiedliche Einkommensgrenze nicht überschritten werden darf. Diese errechnet sich aus den Einkünften jener drei Kalendermonate, die der Antragstellung vorangehen.
Gefördert werden Schulveranstaltungen jeglicher Art. Die Förderung des Landes Salzburg wird nur auf Antrag gewährt und gilt für Schulveranstaltungen des laufenden Kalenderjahres. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
 

Einkommensobergrenze (gültig ab 1.1.2024)

Alleinerziehende, sowie Familien mit einem Kind            € 2.479,75 netto mtl.

Für jedes weitere unversorgte Kind , das im gemeinsamen Haushalt gemeldet ist, erhöht sich diese Grenze um € 610,40.


Familiennettoeinkommen

Das Familien-Nettoeinkommen im Sinne dieser Richtlinien ist die Summe aller Nettoeinkünfte der Eltern bzw. Elternteile, die im gemeinsamen Haushalt mit den Kindern leben.

Bei Lebensgemeinschaften ist es die Summe der Einkünfte von Elternteil und LebensgefährtIn.
 

Einkommensnachweise
ArbeiterIn/Angestellte/r sowie geringfügig Beschäftigte/r
aktuelles Einkommen (LOHNZETTEL der der Antragstellung vorangegangenen
drei Kalendermonate).
 

Bei LandwirtInnen, die nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden:
aktuelle Vorschreibung zur bäuerlichen Sozialversicherung (alle Seiten).
Besteht ein Nebenerwerb oder eine Saisonarbeit, werden die Lohnzettel der der Antragstellung vorangegangenen 3 Kalendermonate benötigt.


Selbständig Erwerbstätige (Personen, die zur Einkommenssteuer veranlagt werden)

vollständiger Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes über das letzte veranlagte Kalenderjahr (max. 2 Jahre alt).
 

Nachweis über sonstige Bezüge/Einkünfte:

Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltsleistungen (Alimente – aktueller Kontoauszug, Witwen- und Waisenpension, etc.), Krankengeld, Rehageld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialunterstützungsbescheid, Pflegegeld für Pflegekinder, Unfall- und Betriebsrenten, Studienbeihilfe für AntragsstellerIn oder im gemeinsamen Haushalt lebenden EhepartnerIn oder LebensgefährtIn. (Bei Bezug von Notstandshilfe, Krankengeld, Rehageld, Arbeitslosengeld, Wochen- und Kinderbetreuungsgeld ist in jedem Fall eine Tagsatzbestätigung vorzulegen).

 

Nicht zum Einkommen zählen:

Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen/Alimentationszahlungen an ein nicht haushaltsangehöriges Kind oder einen früheren Partner bzw. eine frühere Partnerin, Mietzins- und Wohnbeihilfen.


Höhe der Förderung (gültig ab 1.1.2024)

Bei Unterschreitung der familientypspezifischen Einkommensobergrenze wird pro Kalenderjahr, für Schulveranstaltungen des laufenden Kalenderjahres (01.01-31.12) eine Förderung im  Ausmaß von höchstens € 300,-- pro im gemeinsamen Haushalt gemeldetem/r SchülerIn gewährt, welche für eine, bzw. mehrere Schulveranstaltungen verwendet werden kann. Diese Förderung darf von Dritten nicht gepfändet und nicht in das pfändbare Einkommen eingerechnet werden.

Auszahlungsmodus:

Die Förderung wird nach Überprüfung und Genehmigung durch das Referat 2/02 Erwachsenenbildung & Bildungsplanung bei bereits erfolgter Bezahlung der Eigenleistung auf das Girokonto der Familie überwiesen.
Ist die Eigenleistung noch nicht bezahlt, erfolgt die Anweisung auf das Konto der Schule.

Rückzahlung der Förderung:

Ungebührlich bezogene Förderungsbeträge sind zurückzuzahlen (z.B. Nichtbekanntgabe von Förderungen anderer Institutionen für diese Schulveranstaltung, ebenso wenn die beabsichtigte Schulveranstaltung nicht stattfindet, bzw. wenn an der Schulveranstaltung nicht teilgenommen wurde).

Die Summe der Förderungen darf den Betrag der Eigenleistung nicht übersteigen.

 

Formular für den Antrag auf Förderung des Landes Salzburg für Schulveranstaltungen des laufenden Kalenderjahres

Druck-Version: 

Elektronisches Ansuchen: Förderantrag für Schulveranstaltungen

Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen

Diese subsidiär gedachte Unterstützung greift, wenn andere gesetzlich zustehende Ansprüche bereits ausgeschöpft sind beziehungsweise andere gesetzliche Anspruchsmöglichkeiten nicht geltend gemacht werden können. Insbesondere bei Todesfällen in der Familie, schwerer Krankheit, aber auch bei drohenden Delogierungen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Referat Jugend, Familie, Integration, Generationen am Beratungstelefon unter der Telefonnummer 0662 8042-5420.
 

Salzburger Familienpass

Mit dem Salzburger Familienpass können Familien von verschiedenen attraktiven Freizeitangeboten in Sport, Kultur und Bildung profitieren.
Wer den Familienpass beantragen kann und wo man ihn bekommt, erfahren Sie direkt auf der Familienpassseite.

 

Hier finden Sie eine Übersicht über alle externen Beratungsangebote, gegliedert nach den

jeweiligen Themengebieten.

 

 

Alle Informationen zum sonderpädagogischen Förderbedarf. Unter dem Button

SPF-Verfahren steht hier auch neu die Elterninformation zum sonderpädagogischen Förderbedarf in einfacher Sprache und in diversen Fremdsprachen zur Verfügung. 

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